NCovid-19 Stornobedingungenen

  • Besteht im Falle einer behördlichen Anordnung des Landes Baden-Württemberg ein Beherbergungsverbot für touristische Zwecke zum Zeitpunkt des gebuchten Aufenthaltes oder wird dieses vor Antritt des gebuchten Aufenthaltes verhängt, stornieren wir die Buchung kostenfrei.
  • Sollte der Fall eintreten, dass eine touristische Vermietung zulässig ist,  Restaurants und Freizeiteinrichtungen aber weiterhin geschlossen sind oder bleiben, und aus diesem Grund die Reise nicht angetreten werden will, gelten  unsere regulären Stornobedingungen (siehe anbei). Eine kostenlose Stornierung ist in diesem Fall nicht möglich.
  • Sollte der Fall eintreten, dass die ursprünglich gebuchte Reisegruppe von der Personenzahl aus behördlichen Gründen beschränkt wird (z.B. Anreise nur eines Haushaltes möglich) und aus diesem Grund der Aufenthalt storniert werden will, gelten ebenfalls unsere regulären Stornobedingungen (siehe anbei). Eine kostenlose Stornierung ist in diesem Fall nicht möglich. Der Mietpreis wird aber auf jeden Fall der neuen, gesetzlich möglichen Personenzahl angepasst.
  • Hier unsere regulären Stornobedingungen:
    Bei einer Stornierung innerhalb von 12 Wochen vor Anreisedatum, behalten wir uns vor, die Anzahlung einzubehalten, sofern das Haus nicht anderweitig vermietet werden kann.
    Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Anreisedatum, behalten wie uns vor, den kompletten Rechnungssbetrag einzufordern, sofern das Haus nicht anderweitig vermietet werden kann. Bedenken Sie bitte ggf. den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.



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